{"id":268,"date":"2018-02-25T17:49:35","date_gmt":"2018-02-25T16:49:35","guid":{"rendered":"http:\/\/dirkw.www7.telta.de\/?page_id=268"},"modified":"2018-02-25T17:49:35","modified_gmt":"2018-02-25T16:49:35","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/?page_id=268","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><b>Satzung des Sportvereins:<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1\u00a0 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSportverein Stahl Finow e. V.\u201c (im folgenden Verein genannt) und hat seinen Sitz in Eberswalde. Gr\u00fcndungstag ist der 9. August 1990<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0Der Verein ist aus der ehemaligen Betriebssportgemeinschaft Stahl Finow, gegr\u00fcndet am 01.10.1946 hervorgegangen.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter der Nummer VR 1993 eingetragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a02 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist es, Ball- und Wassersportarten sowie bei Bedarf weitere Sportarten zu betreiben und den Sport in seiner Gesamtheit zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein strebt die Gesundheit seiner Mitglieder durch k\u00f6rperliche Bet\u00e4tigung an.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die T\u00e4tigkeit des Vereins und sein Verm\u00f6gen dienen ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken. Die Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins darf nie gef\u00e4hrdet\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 werden.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die auf dem olympischen Gedanken beruhende Arbeit des Vereins dient ausschlie\u00dflich dem Amateursport.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vereins\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann eine Verg\u00fctung nach Ma\u00dfgabe einer Aufwandsentsch\u00e4digung im Sinne des \u00a73 Nr. 26a EstG beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>7.\u00a0\u00a0 Die Vorstandsmitglieder haften f\u00fcr die Sch\u00e4den, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, gegen\u00fcber den Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<ol start=\"8\" type=\"1\">\n<li>\u00d6ffentliche Zuwendungen an den Verein d\u00fcrfen nur f\u00fcr die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Mitgliedschaft in anderen Organisationen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein soll immer Mitglied des Landessportbundes oder seines Rechtsnachfolgers sein.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf Verlangen seiner Gliederungen (\u00a7 6) soll der Verein auch Mitglied in anderen sportartspezifischen Fachverb\u00e4nden sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Rechtsgrundlagen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe des Vereins werden durch diese Satzung geregelt.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein soll sich durch Beschluss der Delegiertenversammlung eine Gesch\u00e4ftsordnung, die erg\u00e4nzende Bestimmungen zur Satzung enth\u00e4lt und insbesondere die Art und Weise der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung regelt, sowie mindestens eine Wahlordnung und eine Finanzordnung geben.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die T\u00e4tigkeit der Vereinsorgane kann dar\u00fcber hinaus in gesonderten Gesch\u00e4ftsordnungen geregelt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Gliederungen des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein gliedert sich in Abteilungen und Gruppen. In der Regel haben Abteilungen mehr als 40 und Gruppen bis zu 40 Mitglieder.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Abteilungen k\u00f6nnen sich weiter untergliedern.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jeder Abteilung steht eine Abteilungsleitung und jeder Gruppe ein Gruppenleiter vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft im Verein kann jede nat\u00fcrliche Person erwerben, sofern sie die Bestimmungen der Satzung durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag anerkennt.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Aufnahmeantrag ist an die jeweilige Abteilungsleitung bzw. den Gruppenleiter zu richten. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige muss die Antragstellung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber die Aufnahme und den Ausschluss entscheiden die Mitgliederversammlungen der Gliederungen. Die Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen diese Rechte ganz oder teilweise auf die Abteilungsleitungen bzw. Gruppenleiter delegieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft erlischt durch Abgabe einer schriftlichen Austrittserkl\u00e4rung, durch Ausschluss oder durch Tod. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres m\u00f6glich, der Ausschluss zum Ende eines Quartals oder in dringenden F\u00e4llen mit sofortiger Wirkung.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Durch das Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft bleiben die auf Grund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verpflichtungen unber\u00fchrt. Insbesondere ist der Mitgliedsbeitrag bis zum Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft zu entrichten.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr Minderj\u00e4hrige m\u00fcssen die gesetzlichen Vertreter den Austritt erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Ausschluss<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur erfolgen<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0 wenn das Mitglied seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein nicht nachkommt, insbesondere wenn es mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages mit mehr als einem Jahr im R\u00fcckstand ist oder<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0 wenn das Mitglied der Satzung schuldhaft zuwider handelt, sich vereinssch\u00e4digend verh\u00e4lt oder gegen die ungeschriebenen Gesetze von Sitte, Anstand oder Sportkameradschaft grob verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nach vorheriger Anh\u00f6rung ist dem Mitglied gegebenenfalls der Ausschluss schriftlich bekannt zu geben.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gegen den Ausschluss ist die Berufung beim \u00c4ltestenrat als Schiedsgericht zul\u00e4ssig. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Bis zur Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins nach Ma\u00dfgabe der daf\u00fcr getroffenen Regelungen (z. B. Benutzungsordnungen) zu nutzen, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie den Sport in allen Gliederungen in Abstimmung mit den Abteilungsleitungen bzw. den Gruppenleitern aktiv auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vereinsmitglieder sind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt und k\u00f6nnen an den Sitzungen der Mitgliederversammlung der jeweiligen Gliederung beratend und beschlie\u00dfend teilnehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vereins sind insbesondere verpflichtet,<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0 die Satzung und deren erg\u00e4nzende Regelungen sowie die Statuten der Verb\u00e4nde, in denen der Verein Mitglied ist, anzuerkennen und zu befolgen,<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0 nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln,<\/p>\n<p>e)\u00a0\u00a0 den vorgeschriebenen Mitgliedsbeitrag zu entrichten,<\/p>\n<p>f)\u00a0\u00a0\u00a0 an den Veranstaltungen der jeweiligen Gliederung und den Veranstaltungen des Vereins aktiv mitzuwirken, um deren Erfolg zu sichern und<\/p>\n<p>g)\u00a0\u00a0 in allen aus der Mitgliedschaft erwachsenen Rechtsangelegenheiten, sei es in Beziehungen der Mitgliedern untereinander, gegen\u00fcber dem Verein und seinen Organen oder den in \u00a7 4 genannten Verb\u00e4nden ausschlie\u00dflich den \u00c4ltestenrat bzw. die Sportgerichte der in \u00a7 4 genannten Verb\u00e4nde anzurufen und sich deren Entscheidungen \u2013 unter Verzicht auf den ordentlichen Rechtsweg im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb \u2013 zu unterwerfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Delegiertenversammlung,<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Vorstand,<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Mitgliederversammlungen der Gliederungen,<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Abteilungsleitungen und die Gruppenleiter,<\/p>\n<p>e)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der \u00c4ltestenrat und<\/p>\n<p>f)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Revisionskommission.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Wahlfunktion in einem Vereinsorgan ist ausschlie\u00dflich ein Ehrenamt, das nur \u2013 mit Ausnahme von Jugendvertretern und Delegierten \u2013 von einem vollj\u00e4hrigen Vereinsmitglied wahrgenommen werden kann.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Frauen f\u00fchren ihre Funktionsbezeichnung in der weiblichen Form.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jedes Organ kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. Diese Gesch\u00e4ftsordnungen bed\u00fcrfen der Zustimmung der Delegiertenversammlung bzw. der zust\u00e4ndigen Mitgliederversammlungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Beschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 S\u00e4mtliche Organe sind ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn die Einberufung der Sitzung satzungsgem\u00e4\u00df erfolgt ist.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 S\u00e4mtliche Beschl\u00fcsse werden, sofern die Satzung nichts Anderes bestimmt, mit der einfachen Mehrheit der auf \u201eJa\u201c oder \u201eNein\u201c lautenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Beschl\u00fcsse sind im Wortlaut und mit Abstimmungsergebnis zu protokollieren und bekannt zu geben.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Abstimmung erfolgt \u00f6ffentlich durch Handaufheben, wenn nicht geheime Wahl beantragt und beschlossen wurde.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die \u00dcbertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Delegiertenversammlung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Delegiertenversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Vereins.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sie setzt sich aus den von den Gliederungen zu w\u00e4hlenden Delegierten zusammen. Jede Gliederung w\u00e4hlt maximal f\u00fcr die Dauer eines Jahres f\u00fcr jeweils 10 stimmberechtigte Mitglieder einen Delegierten, wobei die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder einer Gliederung jeweils auf den n\u00e4chsten vollen Zehner aufzurunden ist. F\u00fcr die Ermittlung der Anzahl der Delegierten einer Gliederung ist ihr Mitgliederbestand am Anfang des Gesch\u00e4ftsjahres ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die auf der Basis dieses Schl\u00fcssels zu ermittelnde Delegiertenzahl ist den Gliederungen mindestens 8 Wochen vor der ersten Sitzung der Delegiertenversammlung im Gesch\u00e4ftsjahr durch den Vorstand bekannt zu geben.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zur Delegiertenversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich im ersten Quartal durch den Vorstand einzuberufen. Die Delegierten sind dazu unter Angabe der Tagesordnung sp\u00e4testens zwei Wochen vor Durchf\u00fchrung der Versammlung durch die Abteilungsleiter\/Gruppenleiter, bzw. deren Vertreter einzuladen.<\/p>\n<p>Die schriftliche Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Delegiertenversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich im ersten Quartal durch den Vorstand einzuberufen. Die Delegierten sind rechtzeitig unter Angabe der Gegenst\u00e4nde der zu fassenden Beschl\u00fcsse einzuladen. F\u00fcr die Beschlussfassung wichtige Informationen sollen bekannt gegeben werden.<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dar\u00fcber hinaus hat der Vorstand die Delegiertenversammlung unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn ein dringender Grund vorliegt, wenn dies von mindestens 10% aller Vereinsmitglieder oder mindestens der H\u00e4lfte der Mitglieder einer Gliederung gefordert wird.<\/p>\n<p>Den Vorsitz der Delegiertenversammlung f\u00fchrt der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung oder auf seinen ausdr\u00fccklichen Wunsch einer seiner Stellvertreter.<\/p>\n<p>7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Delegiertenversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. Sie w\u00e4hlt aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer. Beschl\u00fcsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen.<\/p>\n<p>Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>Die Anzahl der Ja-, Neinstimmen und Stimmenthaltungen sind im Protokoll zu dokumentieren.<\/p>\n<p>Das vom Protokollf\u00fchrer erstellte Protokoll wird durch Unterschriften des Versammlungsleiters und mindestens eines Vorstandsmitgliedes, in der Regel des Vorsitzendens, rechtkr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Aufgaben der Delegiertenversammlung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Delegiertenversammlung entscheidet \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins, soweit diese nicht satzungsgem\u00e4\u00df anderen Organen \u00fcbertragen sind.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ihrer Beschlussfassung unterliegen ausschlie\u00dflich<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Wahl des Vorstandes mit Ausnahme der Abteilungs- und Gruppenleiter,<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Wahl des \u00c4ltestenrates,<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Wahl der Revisionskommission,<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Best\u00e4tigung der Vereins-, der Wahl- und der Finanzordnung sowie der Gesch\u00e4ftsordnungen der \u00fcbrigen Organe,<\/p>\n<p>e)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Bestimmung der Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Beitragserhebung und die H\u00f6he der Mindestbeitr\u00e4ge,<\/p>\n<p>f)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Entlastung der Organe bez\u00fcglich der Jahresrechnung und der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr sowie<\/p>\n<p>g)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Genehmigung des Haushaltsplanes f\u00fcr das jeweilige Gesch\u00e4ftsjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Vorsitzenden,<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 zwei Stellvertretern und<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Schatzmeister.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dem Vorstand geh\u00f6ren weiterhin an:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Sozialwart,<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 der Jugendwart sowie<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Abteilungs- und Gruppenleiter.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder des Vorstandes sind f\u00fcr die Dauer von drei Jahren zu w\u00e4hlen. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch seinen Vorsitzenden oder einen Stellvertreter und ein Mitglied des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes vertreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins satzungsgem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Er hat die Nutzbarkeit der Sporteinrichtungen vertraglich sicher zu stellen.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Erarbeitung des j\u00e4hrlichen Haushaltsplans unter Ber\u00fccksichtigung der Teilpl\u00e4ne der Gliederungen ist Aufgabe des Vorstandes.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 F\u00fcr den Fall, dass Mitglieder eines Vereinsorgans ausscheiden oder dauerhaft verhindert sind, ist der Vorstand notfalls erm\u00e4chtigt, deren verwaistes Amt bis zur n\u00e4chsten Sitzung der Delegiertenversammlung bzw. bis zur n\u00e4chsten Sitzung einer Mitgliederversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins kommissarisch zu besetzen.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand kann besondere Vertreter im Sinne von \u00a7 30 BGB bestellen, die den Verein in bestimmten Gesch\u00e4ftsbereichen vertreten, insbesondere sollen die Abteilungs- bzw. Gruppenleiter f\u00fcr Angelegenheiten der jeweiligen Abteilung bzw. Gruppe als solche Vertreter bestellt werden.<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand ist gegen\u00fcber der Delegiertenversammlung rechenschaftspflichtig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18 Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorsitzende repr\u00e4sentiert den Verein. Er regelt das Verh\u00e4ltnis der Gliederungen untereinander und zum Verein. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Delegiertenversammlung und des Vorstandes ein und leitet diese. Dar\u00fcber hinaus ist der Vorsitzende f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins verantwortlich. Der Vorsitzende wird bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben von den Stellvertretern unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Schatzmeister verwaltet die Vereinskasse satzungsgem\u00e4\u00df. Die Rechenschaftslegung erfolgt gegen\u00fcber der Delegiertenversammlung.<\/p>\n<p>3.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Sozialwart bearbeitet alle Versicherungsangelegenheiten. Dar\u00fcber hinaus pr\u00fcft er Antr\u00e4ge auf Beitragserm\u00e4\u00dfigungen und legt diese dem Vorstand zum Beschluss vor.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Jugendwart koordiniert die Jugendarbeit des Vereins und vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0\u00a7 19 Mitgliederversammlungen der Gliederungen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlungen sind die h\u00f6chsten Organe der Gliederungen des Vereins.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sie regeln die T\u00e4tigkeit ihrer Gliederungen im Rahmen der Satzung selbst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Insbesondere bestimmen sie die St\u00e4rke und die Mitglieder der Abteilungsleitungen. Mitgliederversammlungen von Gruppen bestimmen, ob neben einem Gruppenleiter auch ein Kassierer bestellt werden soll. Die Mitgliederversammlungen w\u00e4hlen die Abteilungsleitungen, die Gruppenleiter und die Delegierten f\u00fcr die Delegiertenversammlung.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Es ist Aufgabe der Mitgliederversammlungen, Benutzung und Erhaltung der Sportst\u00e4tten und Sportger\u00e4te zu regeln, die ihnen durch den Verein zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlungen sind erm\u00e4chtigt, satzungsgem\u00e4\u00dfe Mitgliedsbeitr\u00e4ge sowie Aufnahme- und Benutzungsgeb\u00fchren selbst zu regeln.<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlungen sind rechtzeitig durch Aushang in den jeweiligen Sportst\u00e4tten unter Angabe der Gegenst\u00e4nde der zu fassenden Beschl\u00fcsse einzuberufen. F\u00fcr die Beschlussfassung wichtige Informationen sollen ebenfalls bekannt gegeben werden. Auf die Aush\u00e4nge soll mit gleicher Frist in der Lokalpresse oder auf andere geeignete Weise hingewiesen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20 Abteilungsleitungen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Abteilungsleitungen werden f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sie setzen sich aus einem Abteilungsleiter, mindestens zwei weiteren Mitgliedern und einem Kassierer zusammen.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufgabe der Abteilungsleitungen ist es insbesondere, den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu organisieren, den j\u00e4hrlichen Haushaltsplan unter Beachtung der Eigenerwirtschaftung der finanziellen Mittel der Abteilungen aufzustellen und das Vereinsleben innerhalb der Abteilung zu organisieren. Es ist auch Aufgabe der Abteilungsleitungen, den Verein in den jeweiligen Fachverb\u00e4nden in Abstimmung mit dem Vorstand zu vertreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 21 Gruppenleiter<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gruppenleiter, ggf. auch der Kassierer, werden f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a7 20 findet sinngem\u00e4\u00df Anwendung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 22 \u00c4ltestenrat<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der \u00c4ltestenrat besteht aus drei Mitgliedern, die aus ihrer Mitte einen Obmann w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese werden gemeinsam mit zwei Ersatzmitgliedern, die bei Ausscheiden oder dauernder Verhinderung von Mitgliedern des \u00c4ltestenrates nachr\u00fccken, f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt m\u00f6glich.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Seine Mitglieder \u2013 auch die Ersatzmitglieder \u2013 d\u00fcrfen kein anderes Amt im Verein bekleiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 23 Aufgaben des \u00c4ltestenrates<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der \u00c4ltestenrat entscheidet abschlie\u00dfend \u00fcber Streitigkeiten und Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Satzung mit ihren erg\u00e4nzenden Vorschriften, soweit der Vorfall mit der Vereinszugeh\u00f6rigkeit in Zusammenhang steht und nicht die Zust\u00e4ndigkeit des Sportgerichts oder eines Fachverbandes gegeben ist.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Er beschlie\u00dft ferner \u00fcber die Berufung bei Ausschluss eines Mitgliedes.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der \u00c4ltestenrat tritt nur auf Antrag eines Vereinsorgans oder Mitglieds zusammen und verhandelt m\u00fcndlich.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Jede Entscheidung ist schriftlich niederzulegen, zu begr\u00fcnden und allen Beteiligten bekannt zu geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 24 Revisionskommission<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufgabe der Revisionskommission ist die Kontrolle der satzungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens. Dazu geh\u00f6rt insbesondere die Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses f\u00fcr das vergangene Gesch\u00e4ftsjahr und die Pr\u00fcfung der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Revisionskommission wird f\u00fcr die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt und besteht aus mindestens drei Revisoren, die aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Von den Revisoren der vergangenen Wahlperiode d\u00fcrfen h\u00f6chstens zwei f\u00fcr die folgende Wahlperiode wieder gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Revisoren haben das Recht und die Pflicht, mindestens zwei unangemeldete Pr\u00fcfungen der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung in jedem Gesch\u00e4ftsjahr vorzunehmen. Daran m\u00fcssen mindestens zwei Revisoren teilnehmen.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Ergebnis der Pr\u00fcfungen ist der Delegiertenversammlung bekannt zu geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 25 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zur \u00c4nderung der Satzung ist die 2\/3-Mehrheit aller anwesenden Delegierten erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 26 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins muss in zwei Sitzungen der Delegiertenversammlung abgestimmt werden. Hierf\u00fcr ist jeweils eine 3\/4-Mehrheit aller anwesenden Delegierten erforderlich.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die zweite Sitzung darf fr\u00fchestens vier Wochen nach der ersten einberufen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 27 Ausscheiden oder Aufl\u00f6sung einer Gliederung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ausscheiden oder Aufl\u00f6sung einer Gliederung ber\u00fchren die zweckgerechte Arbeit des Vereins erheblich. Es ist daher Aufgabe des Vereins und all seiner Organe, dem entgegen zu wirken.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber das Ausscheiden einer Gliederung entscheidet die Delegiertenversammlung mit 3\/4-Mehrheit aller anwesenden Delegierten auf schriftlichen Antrag einer Gliederung, der von mindestens 80% der stimmberechtigten Mitglieder dieser Gliederung unterzeichnet sein muss. Der Antrag muss glaubhaft darstellen, dass die jeweilige Sportart in einem neu zu bildenden gemeinn\u00fctzigen Verein weiter betrieben wird.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber das Ausscheiden einer Gliederung muss in zwei Sitzungen der Delegiertenversammlung abgestimmt werden.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die zweite Sitzung darf fr\u00fchestens vier Wochen nach der ersten einberufen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 28 Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vereinskasse, die Gegenst\u00e4nde des Sachverm\u00f6gens und sonstige Rechte sind Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch daran nicht zu.<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Aufl\u00f6sung und Aufhebung\u00a0des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins einem gemeinn\u00fctzigen Rechtsnachfolger der jeweiligen Sportart zu. Dieser hat das Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, insbesondere zur F\u00f6rderung des Sports zu verwenden.<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die von den ehemaligen Gliederungen \u00fcberwiegend genutzten Verm\u00f6gensteile fallen jeweils dem daraus entstehenden Verein, als alle Rechte und Pflichten \u00fcbernehmender Rechtsnachfolger zu.<\/p>\n<p>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sind keine Rechtsnachfolger vorhanden, so f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Landessportbund Brandenburg, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Rechtswirksamkeit des Ausscheidens einer Gliederung nach \u00a7 27 Abs. 2 fallen die von der ehemaligen Gliederung \u00fcberwiegend genutzten Verm\u00f6gensteile dem neu gebildeten gemeinn\u00fctzigen Verein als alle Rechte und Pflichten \u00fcbernehmender Rechtsnachfolger zu.<\/p>\n<p>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das empfangene Verm\u00f6gen ist ausschlie\u00dflich\u00a0und unmittelbar zur F\u00f6rderung des Sports zu verwenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 29 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 30 Salvatorische Klausel<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sollte eine der vorherigen Bestimmungen unwirksam sein oder insbesondere gegen Recht und Gesetz versto\u00dfen, wird die Satzung dadurch nicht im Ganzen betroffen, sondern die entsprechende Bestimmung ist im Sinne des geltenden Rechts anzuwenden bzw. auszulegen und auf der folgenden Delegiertenversammlung nach Feststellung des Versto\u00dfes oder Ver\u00e4nderung des jeweiligen zugrunde liegenden Gesetzes\/ der jeweiligen zugrunde liegenden anderen Rechtsnorm entsprechend anzupassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7\u00a031 Schlussbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Satzung ist am 25. M\u00e4rz 2010 durch die Delegiertenversammlung\u00a0beschlossen worden. Sie ersetzt die Satzung vom 30. M\u00e4rz 2006.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eberswalde, den 25. M\u00e4rz 2010<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Sportvereins: &nbsp; \u00a7 1\u00a0 Name und Sitz &nbsp; 1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSportverein Stahl Finow e. V.\u201c (im folgenden Verein genannt) und hat seinen Sitz in Eberswalde. Gr\u00fcndungstag ist der 9. August 1990 2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0Der Verein ist aus der ehemaligen Betriebssportgemeinschaft Stahl Finow, gegr\u00fcndet am 01.10.1946 hervorgegangen. 3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein ist..<\/p>\n<p><a class=\"btn btn-default read-more\" href=\"https:\/\/www.kanu-finow.de\/?page_id=268\">Read more <span class=\"fa fa-angle-right\"><\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":117,"menu_order":3,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"templates\/no-sidebar.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-268","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/268","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=268"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/268\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/117"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kanu-finow.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=268"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}